Gutachten

Gutachten zu Unfallschäden mit Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen. Hierzu zählen Pkw, Nutzfahrzeuge, Fahrräder, Motorräder, Anhänger (für PKW und LKW), sowie Wohnwagen und Wohnmobile.

Gutachten zur Sicherung des Beweises

Feststellung des Istzustands. Überprüfungen von Fahrzeugen auf Unfallreparaturen und/oder sonstiger Sachmängel, die z.B. von rechtlicher Bedeutung sein können. Dokumentation von Reparaturen und Reparaturmängeln.

Gutachten nach Haftpflicht & Kasko Gesichtspunkten

Haftpflichtschäden, Vollkasko- und Teilkaskoschäden. Elementarschäden, Tierschäden, Marderschäden, Brems- Bruchschäden. Einbruch- Diebstahlschäden, Schäden durch mut- bzw. böswillige Handlungen (Vandalismus) usw. Betriebsschäden, Umweltschäden.

Bei einem unverschuldeten Schaden (Haftpflichtschaden) werden alle Schadenbedingten Kosten auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung(BGB§249,§823) für unsere Kunden angewendet, die Kosten des Gutachtens trägt dabei die gegnerische Versicherung.

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

  • 249 Art und Umfang des Schadenersatzes
  • Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
  • Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadenersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
  • 823 Schadenersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetztes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Fall des Verschuldens ein.

Im Kasko-Schadenfall ist die Grundlage für ein Gutachten die Vereinbarung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer (AKB Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen) und kann je nach Vertag abweichen.

Fahrzeugbewertung

Wertgutachten von Fahrzeugen alle Art, sowohl Youngtimer als auch Oldtimer

Technische Gutachten

Untersuchungen von Maschinen, Getrieben, Antrieben und technischen Anlagen auf Schadenursache und Schadenhöhe

Rahmenvermessung

Elektronische Rahmenvermessung von Zweirädern/Motorrädern (nach Scheibner System). Mit Zertifikat für die persönliche Sicherheit, beim Gebrauchtfahrzeugkauf und als Beleg beim späteren Verkauf.

Technische Beratung

Untersuchung von Maschinen, Getrieben, Antrieben und technischen Anlagen auf Schadenursache und Schadenhöhe.

Oldtimer

Dieser Bereich erfordert besonders viel Erfahrung, Marktkenntnis und Einfühlungsvermögen.
Beim SZN werden Sie hier bestens beraten.

Weitere spezielle Leistungen/Informationen finden Sie bei den einzelnen Sachverständigenbüros Kugler, Jeltsch, Bauer und Özgüler auf dieser Webseite oder fragen Sie einfach im Büro nach weiteren Leistungen.